Allgemeine Geschäftsbedingungen

SIGVARIS AG, Switzerland ("SIGVARIS")

1. Allgemeines

1.1 Ein in einem separaten Dokument abgeschlossener Kaufvertrag zwischen SIGVARIS und dem Kunden ("Käufer") zum Kauf von SIGVARIS Produkten ("Kaufvertrag") wird rechtlich bindend, sobald der Käufer von SIGVARIS eine Auftragsbestätigung erhält, aus der die Annahme durch SIGVARIS der Bestellung des Käufers hervorgeht, sofern nicht etwas anderes zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.

1.2 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen ("Verkaufsbedingungen") sind zwischen den Vertragsparteien rechtlich bindend, sofern sie im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung von SIGVARIS als anwendbar bezeichnet wurden.  Die von dem Käufer in seiner Offertanfrage oder Bestellung aufgeführten Bedingungen, die von den Regelungen in diesen Verkaufsbedingungen abweichen, gelten nur, wenn sie SIGVARIS schriftlich angenommen hat.

1.3 Alle Verträge und rechtlich relevanten Dokumente der Vertragsparteien müssen für ihre rechtliche Verbindlichkeit in Schriftform verfasst sein.  Mitteilungen per elektronische Medien sind der Schriftform gleichgestellt, sofern der Käufer nichts Abweichendes schriftlich verlangt und SIGVARIS zustimmt.

2. Einhaltung der Gesetze und Verordnungen

2.1 Der Käufer hält alle Gesetze und Verordnungen, die in seinem Verkaufsgebiet gelten, strikte ein.

2.2 SIGVARIS untersteht bezüglich seiner Medizinalprodukte der regulatorischen Verpflichtung, den Markt, in welchem seine Produkte verkauft werden, zu beobachten. Der Käufer wird SIGVARIS in der Marktbeobachtung aktiv unterstützen und wird jeden Vorfall mit einem SIGVARIS Produkt umgehend SIGVARIS melden. Jede diesbezügliche Kommunikation mit Behörden oder der Öffentlichkeit ist ausschliessliche Sache von SIGVARIS unter aktiver Mitwirkung des Käufers.

3. Preis, Zahlungsbedingungen

3.1 SIGVARIS verkauft seine Produkte zu den in den Preislisten aufgeführten Preisen, die im Zeitpunkt der Offertanfrage oder Bestellung des Käufers gültig und in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.  SIGVARIS stellt seine Preislisten auf Verlagen des Käufers zur Einsicht bereit.

3.2 SIGVARIS kann die Listenpreise jederzeit ändern. 

3.3 Der Käufer kann seine Wiederverkaufspreise der SIGVARIS Produkte an seine Endkunden frei und ohne Einschränkung festsetzen. Nichtsdestoweniger kann SIGVARIS unverbindliche Preisempfehlungen abgeben, die jeweils nur eine indikative Wirkung haben.

3.4 Es gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:

      1. Alle SIGVARIS-Preise sind in Schweizer Franken (CHF) vor Mehrwertsteuer (MWST), die SIGVARIS abführen muss, angegeben und gelten gemäss den jeweils in den Preislisten aufgeführten INCOTERMS 2020. Dem Käufer obliegen, soweit zutreffend, alle Einfuhrzölle und -steuern für die Einfuhr der SIGVARIS Produkte in sein Verkaufsgebiet. Für Lieferungen gelten dieselben INCOTERMS wie für die Zahlungsbedingungen in der jeweiligen Preisliste.
      2. Rechnungen der SIGVARIS sind nach freier Wahl von SIGVARIS entweder als Vorauszahlung oder gemäss dem aufgeführten Zahlungsziel auf das von SIGVARIS bestimmte Bankkonto zu begleichen ohne jeglichen Abzug oder Bankgebühren, die vom Käufer zu tragen sind. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn SIGVARIS über den Betrag auf seinem Bankkonto verfügen kann.
      3. Falls die Zahlungsbedingungen gemäss Ziffer 3.4.2 nicht eingehalten werden, gerät der Käufer ohne Zahlungserinnerung sofort in Zahlungsverzug.  SIGVARIS kann in diesem Fall einen Verzugszins von 5% p.a. einfordern.
      4. Dem Käufer ist untersagt, Zahlungen zurückzubehalten oder Gegenforderungen mit Zahlungen an SIGVARIS zu verrechnen, ausser SIGVARIS hat der Verrechnung schriftlich zugestimmt.

4. Lieferung von SIGVARIS Produkten

4.1 SIGVARIS kann eine Bestellung des Käufers nur aus berechtigten Gründen zurückweisen. Berechtigte Gründe sind u.a. Unmöglichkeit der Abwicklung der Bestellung wegen internen oder externen Produktionsproblemen, Änderungen in den Produktionsabläufen, Engpässe, die auf unerwartet hohe Nachfrage oder andere vernünftigerweise nicht voraussehbare Gegebenheiten zurückzuführen sind.

4.2 Sobald SIGVARIS eine Bestellung des Käufers bestätigt hat, kann SIGVARIS nur noch aus unabsehbaren Gründen, die ausserhalb des Einflussbereiches des SIGVARIS liegen (Höhere Gewalt) und nach der Zustellung der Auftragsbestätigung erfolgt sind, von seiner Verpflichtung entbindet werden.

4.3 Dem Käufer steht in keinen Umständen ein Anspruch für Ersatz von Kosten, Schäden und Verlusten zu, die auf Nicht-Lieferungen oder verspätete Lieferungen, die auf Gegebenheiten gemäss Ziffern 4.1 und 4.2 zurückzuführen sind.

5. Sachgewährleistung, Haftungsbeschränkungen

5.1 SIGVARIS haftet gegenüber dem Käufer

      1. für absichtliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden durch SIGVARIS, seine Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter;
      2. für Verarbeitungs- und Materialmängel, die gemäss Ziffer 5.2 unten zum Verlust der medizinischen Wirksamkeit der Kompressionswirkung der SIGVARIS Produkte führen;
      3. im Rahmen der von Fall zu Fall anwendbaren Gesetze über die Produkthaftpflicht.

5.2 Einschränkungen der Sachgewährleistung

      1. SIGVARIS gewährleistet hiermit, dass seine Produkte frei von Verarbeitungs- und Materialmängel sind, die zum Verlust der Funktionalität / der medizinischen Wirksamkeit der Kompressionswirkung führen, während einer von Produkt zu Produkt unterschiedlich langer Gewährleistungsfrist, welche in der Bedienungsanleitung des SIGVARIS Produkts aufgeführt ist (so z.B. 6 Monate für SIGVARIS Kompressionsstrümpfe gemäss RAL-Norm) und welche ab dem Kaufdatum des SIGVARIS Produkts durch den Endkunden zu laufen beginnt; vorausgesetzt, die auf der Verpackung der SIGVARIS Produkte aufgeführte maximale, je nach SIGVARIS Produkt unterschiedliche Haltungsdauer nicht überschritten wird, widrigenfalls die Sachgewährleistung ausgeschlossen ist.  Von dieser Sachgewährleistung ausgeschlossen sind im Weiteren Mängel als Folge von normalen Verschleisserscheinungen, unkorrekter Handhabung oder absichtlich oder fahrlässig verursachter Schäden.
      2. Der Käufer wird SIGVARIS über einen Mangel umgehend innerhalb von 8 Tagen seit Kenntnisnahme des Mangels benachrichtigen. Die Benachrichtigung muss eine ausführliche Beschreibung des Mangels enthalten.
      3. Falls ein Mangel vorliegt, wird SIGVARIS im freien Ermessen entweder das SIGVARIS Produkt ersetzen oder den Kaufpreis des SIGVARIS Produkts rückerstatten ("Eingeschränkte Gewährleistung").  Jeder weitergehende Anspruch als die vorerwähnte Eingeschränkte Gewährleistung ist hiermit ausdrücklich wegbedungen, was auch Schadenersatzansprüche für direkte, indirekte und Folgeschäden oder andere Schadensarten umfasst, und ist auf den Schaden am SIGVARIS Produkte selbst beschränkt.
      4. SIGVARIS wird von seiner Sachgewährleistungsverpflichtung entbunden, falls ein SIGVARIS Produkt durch den Käufer und/oder den Endkunden anders als für den bestimmungsgemässen Gebrauch eingesetzt (off-label use) oder verändert wurde.

5.3 Allgemeiner Haftungsausschluss:  Ausgenommen im Fall von Absicht oder Grobfahrlässigkeit seitens SIGVARIS und soweit rechtlich zulässig schliesst SIGVARIS jede Haftung für direkte, indirekte und Folgeschäden und weitere Schäden jeglicher Art aus. Die Haftung der SIGVARIS wird auf die Höhe des Kaufpreises der fraglichen SIGVARIS Produkts beschränkt.

6. Handelsnamen, Marken

6.1 Der Käufer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass SIGVARIS der alleinige Eigentümer seiner Marke "SIGVARIS" sowie der bestehenden und zukünftigen Handelsnamen und Produktbezeichnungen ist, ungeachtet davon, ob diese im Verkaufsgebiet des Käufers registriert wurden oder nicht.

6.2 Die Registrierung der Marke "SIGVARIS" als Domain-Name durch den Käufer ist strengstens untersagt.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Ein Kaufvertrag, der auf diese Verkaufsbedingungen verweist, bleibt für die Dauer der Verkaufstransaktion und bis zur vollständigen Bezahlung der SIGVARIS Rechnung durch den Käufer wirksam und wird danach mit Ausnahme der Ziffern 5, 6, 7 und 8 hinfällig, die weiterhin in Kraft bleiben.

7.2 Die Allgemeinen Kaufbestimmungen des Käufers sind hiermit für alle Kaufverträge ausgeschlossen, die unter den vorliegenden Verkaufsbestimmungen abgeschlossen wurden.

7.3 Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen aus welchen Gründen auch immer unwirksam, widerrechtlich oder nicht durchsetzbare sind, bestehen die verbleibenden Bestimmungen weiterhin wirksam.  Unwirksame, widerrechtliche oder nicht durchsetzbare Bestimmungen werden durch wirksame, rechtskonforme oder durchsetzbare Bestimmungen ersetzt, die den ursprünglichen Absichten der Vertragsparteien am nächsten kommen. Dasselbe gilt im Fall von Lücken in den vorliegenden Verkaufsbedingungen

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

8.1 Diese Verkaufsbedingungen sowie die unter diesen Verkaufsbedingungen eingegangenen Kaufverträge unterstehen dem Schweizer Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsbestimmungen und des Wiener Kaufrechts.

8.2 Die ordentliche Gereichte am Sitz der SIGVARIS sind zuständig.

St. Gallen Januar 2021

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